Bundespatentgericht

Aufgaben und Organisation des Bundes-Patent-Gerichts

Was ist ein Schutz-Recht ?

Jemand macht eine Erfindung.
Dann kann er ein Patent anmelden.
Bei dem Deutschen Patent- und Marken-Amt.

Ein Patent wird in ein Register eingetragen.
Damit man weiß, wem das Patent gehört.
Und was die Erfindung ist.

Wichtige Erfindungen sind zum Beispiel:

  • Das Telefon.
  • Der Computer.

Man kann auch eine Marke anmelden.
Marken sind zum Beispiel der Name einer Ware.

Berühmte Marken sind zum Beispiel:

  • Coca-Cola.
  • Nivea.
  • BMW.

Ein Patent oder eine Marke sind ein Schutz-Recht.

Das Bundes-Patent-Gericht

Das Bundes-Patent-Gericht ist ein wichtiges Gericht in Deutschland.
Das Gericht gibt es seit dem 1. Juli 1961.
Es ist in München.

Manchmal gibt es Streit um ein Schutz-Recht.
Dann muss das Bundes-Patent-Gericht entscheiden.
Es gibt dann ein Gerichts-Verfahren.

Darum kümmert sich das Gericht

Das Bundes-Patent-Gericht entscheidet bei Streit.

  • Ob jemand ein Schutz-Recht bekommt.
  • Ob ein Schutz-Recht so bleibt.
  • Ob ein Schutz-Recht nicht mehr gilt. 

Es entscheidet bei Streit in Deutschland.
Man braucht dazu keinen Anwalt.

So arbeitet das Gericht

Die Chefin vom Bundes-Patent-Gericht ist die Präsidentin.
Sie heißt Dr. Regina Hock.

Bei dem Bundes-Patent-Gericht arbeiten verschiedene Menschen.

Zum Beispiel:

  • Richter.
  • Menschen in der Verwaltung.

Die Richter entscheiden bei einem Streit.
Sie machen die Entscheidungen.
Diese Entscheidungen nennt man Urteile oder Beschlüsse.
In jedem Gerichts-Verfahren gibt es mehrere Richter und Richterinnen.

Es gibt Richter, die sind Juristen.
Es gibt Richter, die sind Techniker.

Es gibt auch eine Gerichts-Verwaltung.
Die macht keine Entscheidungen.
Sie hilft dem Gericht aber.

Die Verwaltung hat Abteilungen.
Die Abteilungen heißen Referate.
Chef von einem Referat ist ein Richter oder eine Richterin.

Unsere Kontaktdaten:

Sie können uns eine E-Mail schicken.
Die E-Mail Adresse ist:

bundespatentgericht@bpatg.bund.de

Wenn Sie uns einen Brief schicken möchten.
Die Postanschrift ist:

Bundespatentgericht
Postfach 90 02 53
81502 München

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