Aufgaben und Organisation des Bundes-Patent-Gerichts
Was ist ein Schutz-Recht ?
Jemand macht eine Erfindung.
Dann kann er ein Patent anmelden.
Bei dem Deutschen Patent- und Marken-Amt.
Ein Patent wird in ein Register eingetragen.
Damit man weiß, wem das Patent gehört.
Und was die Erfindung ist.
Wichtige Erfindungen sind zum Beispiel:
- Das Telefon.
- Der Computer.
Man kann auch eine Marke anmelden.
Marken sind zum Beispiel der Name einer Ware.
Berühmte Marken sind zum Beispiel:
Ein Patent oder eine Marke sind ein Schutz-Recht.
Das Bundes-Patent-Gericht
Das Bundes-Patent-Gericht ist ein wichtiges Gericht in Deutschland.
Das Gericht gibt es seit dem 1. Juli 1961.
Es ist in München.
Manchmal gibt es Streit um ein Schutz-Recht.
Dann muss das Bundes-Patent-Gericht entscheiden.
Es gibt dann ein Gerichts-Verfahren.
Darum kümmert sich das Gericht
Das Bundes-Patent-Gericht entscheidet bei Streit.
- Ob jemand ein Schutz-Recht bekommt.
- Ob ein Schutz-Recht so bleibt.
- Ob ein Schutz-Recht nicht mehr gilt.
Es entscheidet bei Streit in Deutschland.
Man braucht dazu keinen Anwalt.
So arbeitet das Gericht
Die Chefin vom Bundes-Patent-Gericht ist die Präsidentin.
Sie heißt Dr. Regina Hock.
Bei dem Bundes-Patent-Gericht arbeiten verschiedene Menschen.
Zum Beispiel:
- Richter.
- Menschen in der Verwaltung.
Die Richter entscheiden bei einem Streit.
Sie machen die Entscheidungen.
Diese Entscheidungen nennt man Urteile oder Beschlüsse.
In jedem Gerichts-Verfahren gibt es mehrere Richter und Richterinnen.
Es gibt Richter, die sind Juristen.
Es gibt Richter, die sind Techniker.
Es gibt auch eine Gerichts-Verwaltung.
Die macht keine Entscheidungen.
Sie hilft dem Gericht aber.
Die Verwaltung hat Abteilungen.
Die Abteilungen heißen Referate.
Chef von einem Referat ist ein Richter oder eine Richterin.
Unsere Kontaktdaten:
Sie können uns eine E-Mail schicken.
Die E-Mail Adresse ist:
bundespatentgericht@bpatg.bund.de
Wenn Sie uns einen Brief schicken möchten.
Die Postanschrift ist:
Bundespatentgericht
Postfach 90 02 53
81502 München