Bundespatentgericht

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundespatentgericht ist bemüht, die Website www.bundespatentgericht.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Für die Gestaltung der Internetseite wurden Schriftarten- bzw. größen und Farbkontraste gewählt, die zu einer verbesserten Lesbarkeit beitragen. Nähere Informationen zum Ändern der Schriftgröße finden Sie unter dem Punkt Benutzerhinweise.

Um gehörlosen und hörbehinderten sowie lernbehinderten Menschen sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Einstieg zu erleichtern, werden Informationen zu den Aufgaben und der Organisation des Bundespatentgerichts sowie zur Navigation auf der Internetseite in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache angeboten.

Publikationen

Alle vom Bundespatentgericht herausgegebenen Publikationen werden in der Regel als barrierefreie bzw. barrierearme PDF-Dokumente angeboten, mit der Möglichkeit, diese herunterzuladen. Hinweise zum Download finden Sie unter dem Punkt Benutzerhinweise.

Alle weiteren PDF-Dokumente sind barrierefrei bzw. barrierearm.

Entscheidungen

Die in der Entscheidungssammlung abrufbaren Entscheidungen stehen derzeit noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten von www.bundespatentgericht.de auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden.

Bundespatentgericht
Sachgebiet 2.3 – Redaktion Internet
Cincinnatistr. 64
81549 München

Telefon: 089 – 69 937 – 252
E-Mail: I.Net@bpatg.bund.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzuschalten. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Für ein Schlichtungsverfahren benötigen Sie keinen Rechtsbeistand. Das Verfahren ist kostenlos.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 – 18 527 – 2805
Fax: 030 – 18 527 – 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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