Bundespatentgericht

Datenschutzerklärung des BPatG

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Stand: 3. Dezember 2024

Das Bundespatentgericht verarbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, IP-Adresse), aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen.

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung beachten wir höchste Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie gemäß DSGVO bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht haben.

Inhalt

Kontaktdaten des Verantwortlichen

(Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO; Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO)

Verantwortliche Stelle gem. Artikel 4 Absatz 7 DSGVO:

Bundespatentgericht
Cincinnatistraße 64
81549 München

Postanschrift:

Bundespatentgericht
Postfach 90 02 53
81502 München

Telefon: 089 69937-0 (Vermittlung)
Telefon: 089 69937-213 (Verwaltungsgeschäftsstelle)
Fax: 089 69937-5100

E-Mail: bundespatentgericht@bpatg.bund.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

(Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO; Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO)

Der/Die Datenschutzbeauftragte des Bundespatentgerichts
Bundespatentgericht
Cincinnatistraße 64
81549 München

Postanschrift:

Bundespatentgericht
Postfach 90 02 53
81502 München

Telefon: 089 69937-333
E-Mail: datenschutz@bpatg.bund.de

Der/Die Datenschutzbeauftragte des Bundespatentgerichts ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er/Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Gerichtsverfahren geben oder Sie in rechtlichen Fragen beraten.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung beim Bundespatentgericht

(Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO, Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)

Zwecke

Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bundespatentgerichts erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrens­ordnungen.

Auch nach Abschluss eines Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

Neben den für die Erledigung der richterlichen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten werden im Einzelfall Daten zur Erfüllung begleitender oder unterstützender Funktionen verarbeitet, wie im Wesentlichen Personalverwaltung, Interessentenbetreuung, Bewerberdatenverwaltung (vgl. § 26 BDSG iVm Art. 88 DSGVO), Durchführung von Vergabeverfahren (Beschaffung), Lieferanten- und Dienstleisterdatenverwaltung und sonstige mit der Verwaltung eines Gerichts erforderliche Tätigkeiten. Dabei verwaltet das Bundespatentgericht als zivilrechtliche Vertragspartei bzw. als öffentlich-rechtliche Dienststelle personenbezogene Daten. Dieses Handeln steht jedoch in einem direkten Bezug zur öffentlichen Aufgabe und wird nach den gleichen Maßstäben beurteilt. Ergänzend wird in Vergabesachen (Beschaffung) auf das Merkblatt "Verarbeitung personenbezogener Daten beim Bundespatentgericht im Rahmen der Durchführung von nationalen Vergabeverfahren" verwiesen, welches jeweils den Vergabeunterlagen beigefügt wird.

Kategorien personenbezogener Daten

(Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO, Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO)

In den Gerichtsverfahren vor dem Bundespatentgericht werden nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die im Rahmen des jeweiligen Verfahrens aufgeführt und benötigt werden (z. B. Adressen, Kontoverbindungen, ggf. Vermögensdaten im Rahmen der Prozesskostenhilfe).

Außerhalb der o.g. Verfahren verarbeitet das Bundespatentgericht im Rahmen Ihrer Anfragen bzw. der Kommunikation mit Ihnen insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • persönliche Identifikations- und Kommunikationsangaben, z. B. Vor- und Nachnamen, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderliche Informationen (z. B. stichwortartige Beschreibung des Anliegens).

 Grundsätzlich spielen in den Verfahren vor dem Bundespatentgericht besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) keine Rolle und werden daher auch nicht verarbeitet. Wenn überhaupt, werden solche besondere Kategorien personenbezogener Daten nur verarbeitet, soweit es für die Arbeit des Bundespatentgerichts im Rahmen der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO.

Quellen personenbezogener Daten

(Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)

Das Bundespatentgericht kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur unmittelbar bei Ihnen als betroffene Person erheben. Als Quelle kommen auch andere Stellen und Personen, zum Beispiel Verfahrensbeteiligte oder Zeugen, Sachverständige oder Anforderungen von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten in Betracht. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen Verfahrensordnung.

Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber Dritten

(Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO; Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)

 Das Bundespatentgericht legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn Ihre ausdrückliche Einwilligung hierzu vorliegt.

Empfänger

Innerhalb des Bundespatentgerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens/Anliegens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind bzw. soweit es für die Bearbeitung des Anliegens erforderlich ist.
Dies sind bei einem Gerichtsverfahren die für das jeweilige Verfahren zuständigen Richterinnen und Richter sowie die gemäß der Geschäftsverteilung mit der Bearbeitung betrauten Sachbearbeiter/innen, Geschäftsstellen und Schreibkräfte und ihre jeweiligen Vertretung.

In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir, soweit erforderlich, Ihren Namen und Ihre Adresse an das Bundesamt für Justiz übermitteln, damit dieses seiner Aufgabe der Beitreibung von Justizkosten nachkommen kann.

Für die Erledigung seiner Aufgaben benutzt das Bundespatentgericht IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden.
Dabei werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. 

Kategorien von Empfängern

Das Bundespatentgericht übermittelt personenbezogene Daten im Einzelfall

  • an Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens/Anliegens erforderlich ist;
  • an nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher. Zeugen gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
  • an andere Gerichte, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;
  • an Behörden zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung, etwa zur Ermittlung der für ein Verfahren erforderlichen Zustelladresse an Einwohnermeldeämter.

 Speicherdauer von personenbezogenen Daten

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO)

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach den Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, derStaatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (AufbewBest.) gemäß Beschluss der Konferenz der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder vom 23. und 24. November 1971, Stand: 2007 sowie den Aufbewahrungs- und Aussonderungsbestimmungen von Schriftgut in Rechtssachen beim Bundespatentgericht.

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Verwaltungshandelns des Bundespatentgerichts richtet sich nach den Bestimmungen des Bundespatentgerichts über die Aufbewahrung und Vernichtung von Akten im Rahmen der allgemeinen Schriftgutverwaltung.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Verfahrensakten und Verwaltungsakten grundsätzlich dem Bundesarchiv anzubieten (§ 5 Abs. 1 und 2 BArchG), anderenfalls werden sie gelöscht bzw. entsprechende Dokumente vernichtet.

Homepage des Bundespatentgerichts

Bei jedem Zugriff auf das Internet-Angebot des Bundespatentgerichts und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet.

Im Einzelnen werden über jeden Zugriff / Abruf folgende Daten gespeichert:
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit (Zeitstempel)
- Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, http-Methode, Referer,
UserAgentString)
- Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge (URL inkl.
Query-String; Größe in Byte)
- Meldung, ob der Zugriff/Abruf erfolgreich war (http Status Code).

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen.

Die vorübergehende Speicherung der Protokolldatei erfolgt auch, um die Sicherheit der informationstechnischen Systeme zu gewährleisten.

Beim Aufruf einzelner Seiten werden so genannte temporäre Cookies verwendet. Sie sind für die technische Bereitstellung unserer Internetseite notwendig und sie erleichtern die Navigation.

Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

Die Protokolldatei wird nach 30 Tagen gelöscht.

Diese Session Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Techniken, wie zum Beispiel Java-Applets oder Active-X-Controls, die es ermöglichen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen, werden nicht eingesetzt.

Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen oder bei unzulässigen Zugriffen bzw. Zugriffsversuchen auf unsere Server eine Herleitung personenbezogener Daten zu veranlassen.

Die Homepage wird vom ITZBund für das Bundespatentgericht betrieben. Datenschutzhinweise unseres Partners ITZBund sind unter www.itzbund.de zu finden.

Die Entscheidungsdatenbank

Die Nutzung der Entscheidungsdatenbank des Bundespatentgerichts ist grundsätzlich ohne Bekanntgabe personenbezogener Informationen möglich.
Bei jedem Zugriff auf die Entscheidungsdatenbank des Bundespatentgerichts werden jedoch Daten für statistische Zwecke und Sicherungszwecke gespeichert. Eine andere Verwendung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:

  • IP-Adresse
  • Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge
  • Datum und Uhrzeit des Aufrufs
  • Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, User Agent-String)
  • Meldung, ob der Aufruf erfolgreich war

Beim Aufruf einzelner Seiten werden so genannte temporäre Cookies verwendet, um die Navigation zu erleichtern. Diese Session Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Techniken, wie zum Beispiel Java-Applets oder Active-X-Controls, die es ermöglichen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen, werden nicht eingesetzt.

Das Bundespatentgericht behält sich das Recht vor, bei unzulässigen Zugriffen bzw. Zugriffsversuchen auf die Server unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen für einzelne Datensätze eine Herleitung zu personenbezogenen Daten zu veranlassen.

Das Bundespatentgericht hat keinen Einfluss darauf, ob diese Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Die Entscheidungsdatenbank wird von der Firma juris GmbH für das Bundespatentgericht betrieben. Datenschutzhinweise unseres Partners juris GmbH sind unter www.juris.de zu finden.

Allgemeine Eingaben und Anfragen

Das Bundespatentgericht verarbeitet im Zusammenhang mit allgemeinen Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des Bundespatentgerichts ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail). Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG).

Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet sind.

Besuchergruppen

Das Bundespatentgericht empfängt regelmäßig Besuchergruppen zu Informationszwecken. Um den Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu den Räumlichkeiten des Bundespatentgerichts gewähren zu können, muss das Bundespatentgericht im Vorfeld des Termins den Vor- und Zunamen zur Aufgabenerfüllung (Öffentlichkeitsarbeit) gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erheben. Diese Daten werden über das Deutsche Patent- und Markenamt an den Sicherheitsdienst des Gebäudes weitergeleitet. Mit der Anfrage nach einem Besuch willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens ein.

Presseverteiler

Bei Interesse am Bezug unserer Pressemitteilungen haben Sie die Möglichkeit, sich per Post oder E-Mail anzumelden und in unseren Presseverteiler aufnehmen zu lassen. Wir benötigen dazu Ihre E-Mailadresse. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO.

Die Verbreitung der Pressemitteilungen über Nachrichtensatellit, E-Mail und Internet an die angeschlossenen Medien erfolgt über die Firma news aktuell GmbH (Artikel 28 DSGVO) bereitgestellt. Hierzu werden die Daten an die Firma news aktuell GmbH übermittelt. Wenn Sie unsere Pressemitteilungen nicht mehr erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an pressestelle@bpatg.bund.de. Ihre Daten werden dann umgehend aus dem Verteiler gelöscht.

Datenschutzhinweise unseres Partners news aktuell GmbH sind unter www.newsaktuell.de zu finden.

Entscheidungsversand

Bei einer Bestellung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen personenbezogenen Daten ein. Wir erheben ausschließlich solche Daten, die zum Zwecke der Abwicklung Ihrer Bestellung einschließlich der Bearbeitung des Zahlungsvorgangs erforderlich sind. Zahlungen an das Bundespatentgericht erfolgen über die Bundeskasse, die von uns die Rechnungen erhält und diese nach den Vorgaben des Zahlungsüberwachungsverfahrens behandelt. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BDSG). Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten.

Bestellung von Publikationen

Unsere Publikationen können Sie per Post oder E-Mail bestellen. Für den Versand benötigen wir Ihren Namen und Ihre Anschrift, um Ihr Anliegen zu bearbeiten und um das Verwaltungshandeln des Bundespatentgerichts ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BDSG). Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten.

Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens bzw. Ihres Anliegens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach den entsprechenden Regelungen.

Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO)

Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung werden beim Bundespatentgericht nicht eingesetzt.

Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber dem Bundespatentgericht

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Bundespatentgericht geltend machen können:

Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO; Artikel 15 DSGVO)

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO).

Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 16, 17 bzw. 18 DSGVO

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO; Artikel 16, 17 und 18 DSGVO)

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffendenVerfahrensakten abgelaufen sind. Gemäß unseren internen Vorschriften werden die Akten unaufgefordert von Amts wegen vernichtet. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO)

Ein Recht, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht gemäß Artikel 20 Absatz 1 DSGVO, sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundespatentgericht auf der Grundlage einer Einwilligung beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahreneerfolgt.

Die genannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnung, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO)

Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen. Das Bundespatentgericht darf in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder das Bundespatentgericht zur fortgesetztenVerarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

Beschwerde bei der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit

(Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d DSGVO; Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO; Artikel 77 DSGVO)

Das Bundespatentgericht nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihren Anliegen, die Ihre vom Bundespatentgericht verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, können Sie sich jederzeit an das Bundespatentgericht wenden.

Es steht Ihnen frei, sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

Telefon: +49(0)228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Die/Der Bundesbeauftragte führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über das Bundespatentgericht.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesbeauftragte nicht zuständig ist für die Aufsicht über die von den Bundesgerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen (§ 9 Absatz 2 BDSG).

Allgemeine Hinweise

Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Webseiten, des Informationsangebotes für Nutzer und der Verwendung neuer Technologien können Anpassungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.

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