Bundespatentgericht

Informationen für Besucher

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen des Bundespatentgerichts sind teilweise öffentlich, teilweise sind aber auch keine Zuhörer zugelassen. Wenn Sie als Besucherin oder Besucher an einer öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, sind Sie - auch ohne Anmeldung - willkommen.

Lediglich bei Gruppen ab 5 Personen bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme über die Pressestelle, um die ausreichende Bestuhlung des Sitzungssaals gewährleisten zu können. Die Gerichtsverhandlungen im Bundespatentgericht finden in der Regel vormittags statt (Montag bis Freitag). Bitte beachten Sie, dass Verhandlungstermine kurzfristig abgesagt werden können.

Der Zugang zu allen Verhandlungssälen ist barrierefrei.

Einlasskontrolle

Das Bundespatentgericht informiert über folgende, ab dem 01.01.2018 geltende Regelungen zur Einlasskontrolle, mit der den gestiegenen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen wird:

Alle Personen, die das Dienstgebäude des Bundespatentgerichts, Cincinnatistraße 64, 81549 München betreten, müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen. Dies gilt für alle Gerichtsangehörigen, Sitzungsteilnehmer und sonstigen Besucher.

Für Personen, die sich nicht ausweisen können, gilt folgendes:

Besucher müssen von einem Gerichtsangehörigen abgeholt und legitimiert werden. Sie erhalten einen Ausweis zum Betreten des Dienstgebäudes (Besucherschein).
Beteiligte an mündlichen Verhandlungen müssen ebenfalls legitimiert werden. Dies kann z.B. durch ihren Vertreter oder die Gegenpartei erfolgen. Auch hier ist ein Besucherschein auszufüllen.

Wenn keine der o.g. Legitimationsmöglichkeiten besteht, ist der Wachdienst angewiesen, aus Sicherheitsgründen den Zutritt nicht zu gestatten. Dies steht nach der geltenden Rechtsprechung mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung
(§ 169 GVG) in Einklang.

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