Bundespatentgericht

Digitales Verhandeln

Dokumente elektronisch im Sitzungssaal darstellen 

Das Bundespatentgericht verfügt über sogenannte elektronische Gerichtssäle.

Durch eine Vielzahl an Monitoren im Sitzungssaal können hier der Senat wie auch die Verfahrensbeteiligten elektronische Medieninhalte visualisieren.

Die Senate nutzen dies insbesondere, um Inhalte der Gerichtsakte den Verfahrensbeteiligten wie auch der Öffentlichkeit darzustellen. Damit können gegenüber allen Beteiligten zeitgleich dieselben Schriftsätze, Unterlagen und sonstigen Aktenbestandteile dargestellt werden.

Verfahrensbeteiligte können ebenfalls über eine HDMI-Schnittstelle* am Platz ihre digital am eigenen Laptop/Tablet vorhandenen Bildschirminhalte (z. B. Entgegenhaltungen, Anträge) zur großflächigen Visualisierung übertragen. Die Darstellung erfolgt – nach eigenhändiger Freigabe durch den Einspeisenden über einen Taster im Anschlusspanel – über eine Mediensteuerung durch den Senat.

Anschlusspanel mit VGA-Buchse, HDMI-Buchse, Freigabe-Taste und Umschalttaste für den Monitor im Tisch Anschlusspanel

Bitte beachten Sie: Die elektronische Darstellung von neuen, nicht in den Akten befindlichen Dokumenten durch Verfahrensbeteiligte dient lediglich der Darstellung auf den Monitoren im Sitzungssaal. Sie ist keine Form der Einreichung elektronischer Dokumente im Sinne von § 130a ZPO und ersetzt nicht die formelle Einreichung bei Gericht.

* Aus Gründen der IT-Sicherheit kann nur ein (Standard-)HDMI-Anschluss zur Verfügung gestellt werden, da hierüber technisch grundsätzlich ausschließlich Video-/Audiosignale aber keine sonstigen Daten übertragen werden können.

Im Gerichtssaal sind zwei HDMI-Kabel mit Standard-HDMI-Steckern an den Enden vorhanden. Weitere derartige Kabel werden durch den Sitzungsdienst vorgehalten. Kabel oder Adapter mit Sonderanschlüssen werden aktuell nicht vorgehalten (z. B. Mini-HDMI auf HDMI; USB-C auf HDMI; DisplayPort auf HDMI) und müssten ggf. selbst mitgebracht werden.

Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung, § 128a ZPO („Videoverhandlung“)

Das BPatG bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit – im Rahmen des § 128a ZPO – per Videokonferenzsystem remote an Verhandlungen teilzunehmen. 

Der Senat kann hierfür auf Antrag die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gestatten, § 128a Abs. 1 ZPO. Dabei können sich alle oder ein Teil der Verfahrensbeteiligten an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal befinden. Zudem können auf Antrag Zeugen, Sachverständige oder Parteien im Wege der Bild- und Tonübertragung vernommen werden, § 128a Abs. 2 ZPO. 

Der Senat und die Öffentlichkeit (soweit öffentlich verhandelt wird) befinden sich stets im Sitzungssaal. Die Öffentlichkeit kann an der mündlichen Verhandlung nicht im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen. Die mündliche Verhandlung wird nicht aufgezeichnet, § 128a Abs. 3 Satz 1 ZPO.  

Technisch wird die mündliche Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung beim Bundespatentgericht mit der Konferenzsoftware „Webex“ der Fa. Cisco Systems umgesetzt. 

Den Link mit der Einladung bzw. die Einwahlnummer für das Konferenzsystem erhalten die Verfahrensbeteiligten vor der mündlichen Verhandlung vom zuständigen Senat. Der Senat kann eine Testsitzung anordnen. 

Im Sitzungssaal sind Kameras installiert, die zum einen die Richterbank aufnehmen und zum anderen die im Sitzungssaal anwesenden Verfahrensbeteiligten sowie – bei öffentlicher Verhandlung – die Öffentlichkeit. Die Beteiligten, die sich an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal befinden, erhalten die Aufnahmen als zusammengefügtes Bild. Die Aufnahme der Richterbank wird in der oberen Bildhälfte, die Aufnahme der im Sitzungssaal anwesenden Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit wird in der unteren Bildhälfte wiedergegeben. Das Geschehen im Sitzungssaal wird technisch also nur als ein Stream übertragen. Ein Einzelzoom (z. B. auf die momentan sprechende Person) ist technisch nicht möglich. 

Stream aus dem Sitzungssaal (obere Hälfte: Richterbank, untere Hälfte: Vor-Ort-Beteiligte und Öffentlichkeit) Webex Stream

Für Verfahrensbeteiligte, die sich im Sitzungssaal befinden, und für die Öffentlichkeit sind im Sitzungssaal Großmonitore installiert, die die Verfahrensbeteiligten zeigen, die sich an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal befinden. Dem Senat stehen hierfür zwei Großbildschirme und Einzelplatzrechner zur Verfügung. 

Sitzungssaal aus Sicht der Richterbank Sitzungssaal

Sitzungssaal aus Sicht der Öffentlichkeit Sitzungssaal

Die Teilnahme seitens der Verfahrensbeteiligten kann sowohl über ein Videokonferenzsystem (z. B. Cisco, Poly etc.) wie auch per Webbrowser oder Webex-App (Windows, MacOS, Linux) erfolgen.

Zur Vermeidung von Störgeräuschen empfiehlt sich, das Mikrofon nur auf Aufforderung durch die Vorsitzende Richterin oder den Vorsitzenden Richter einzuschalten. Die Kamera muss dagegen während der mündlichen Verhandlung (Ausnahme: Sitzungspause) durchgehend eingeschaltet bleiben. 

Für die Teilnahme per Webbrowser (empfohlen: Google Chrome) oder Webex-App (Windows, MacOS, Linux)  gelten folgende Empfehlungen: 

  • Ausreichende Breitbandverbindung - mind. 2,5 MBit/s Empfang und 3,0 MBit/s Senden.
  • Verbindung per Netzwerkkabel - kein WLAN.
  • Verwendung eines Headsets.

Alle wichtigen Informationen zur Webex Konferenzsoftware finden Sie in der Informationsbox oben rechts.

Bilder: Bundespatentgericht und freepik.com

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