Bundespatentgericht

Beim Bundespatentgericht halten die Bienen Einzug

Pressemitteilung

Ausgabejahr 2022
Datum 20.05.2022

Pünktlich zum 20. Mai, der 2017 von den Vereinten Nationen zum Weltbienentag ausgerufen wurde, begann auch am Bundespatentgericht das große Summen.

Berufsimker Herbert Rappel aus Mering stellte im Garten des Gerichtsgebäudes in der Cincinnatistraße drei Bienenkästen auf, die den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts ein angenehmes Zuhause bieten sollen. Imker Rappel betreibt nämlich eine wesensgemäße Bienenhaltung und verwendet deswegen keine Mittelwände oder Absperrgitter. Er ist überzeugt, dass Bienen es lieben, ihre eigenen Waben zu bauen, wozu nun auch beim Bundespatentgericht Gelegenheit besteht. Bei der Bekämpfung der Varroamilbe sind bei der wesensgemäßen Bienenhaltung chemische Mittel tabu. Es kommen nur Puderzucker, Milchsäure und Oxalsäure zum Einsatz. Zudem wird darauf geachtet, dass die Bienen an ihrem Standort genügend Nahrung finden. Weil Imker Rappel nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter auf das Zufüttern verzichtet, kann er nur den Honig ernten, den die Bienen nicht zum Überwintern benötigen. Auf dem weiten Gelände des Gerichts im Münchner Süden sollten die Bienen jedoch genügend Pollen und Nektar finden, so dass eine hoffentlich reiche Honigernte zwischen Mensch und Tier gerecht verteilt werden
kann.

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